Diese AGB gelten für Unternehmer (B2B) sowie Verbraucher (B2C) gemäß KSchG.
§2 Leistungsgegenstand
Gegenstand ist die Vermittlungsberatung. Ein behördlicher Erfolg (Visum, RWR-Karte, Nostrifikation) wird nicht geschuldet.
§3 Erfolgshonorar – Staffelmodell
Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen netto ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
§4 Internationale Kandidaten (Drittstaaten)
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass:
arbeits- und aufenthaltsrechtliche Genehmigungen eigenständigen Behördenentscheidungen unterliegen
keine Garantie für Visa oder RWR-Karten besteht
§5 Storno- und Rücktritt
Vor Kandidatenpräsentation: kostenfrei
Nach Präsentation: 30 % des vereinbarten Honorars
Nach Vertragsunterzeichnung: 100 % Erfolgshonorar
Behörden- und Übersetzungskosten sind unabhängig vom Erfolg zu ersetzen.
§6 Haftung
B2B
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Haftungshöchstbetrag: zweifaches Nettohonorar.
B2C
Haftung gemäß § 1295 ABGB; Einschränkungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
Keine Haftung für:
behördliche Entscheidungen
mittelbare Schäden
entgangenen Gewinn
§7 Verjährung
Schadenersatzansprüche verjähren binnen 12 Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch binnen 3 Jahren.
§8 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Gesetzesänderungen, Einreisebeschränkungen, behördliche Verzögerungen) ruht die Leistungspflicht.
§9 Datenschutz & Einwilligung
Mit Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages erklärt der Bewerber ausdrücklich seine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zur Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten.
Widerruf jederzeit möglich.
§10 Gerichtsstand
B2B: sachlich zuständiges Gericht in Tirol. B2C: Gerichtsstand gemäß KSchG.